Gutachten durch den Amtsärztlichen Dienst
Der Amtsärztliche Dienst macht hauptsächlich Untersuchungen für Gerichte, Ämter, öffentliche Einrichtungen und Behörden. Sie müssen gesetzlich vorgeschrieben sein oder durch Sie als Behörde angefragt werden.
Die Ergebnisse der amtsärztlichen Untersuchungen sind Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen. Dabei werden oft Labor- und Röntgenbefunde sowie Berichte von anderen Ärztinnen und Ärzten berücksichtigt.
Hinweis zur Zuständigkeit
Das zuständige Gesundheitsamt für die Leistung „Amtsärztliche Gutachten für Behörden“ richtet sich nach Ihrem .
Bitte wählen Sie das entsprechende Gesundheitsamt
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Zuständige Stelle im ausgewählten Gesundheitsamt
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