Was passiert bei Ansteckung mit Tuberkulose?

Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien ausgelöst wird und unbehandelt tödlich verlaufen kann. Die Erkrankung kann jedes Organ betreffen, befällt jedoch sehr häufig die Lunge. Typisches Symptom einer Lungentuberkulose ist länger bestehender Husten. Die Lungentuberkulose wird von Mensch zu Mensch per Tröpfchen-Infektion beim Husten übertragen. 

Ärztinnen und Ärzte müssen nach dem Infektionsschutzgesetz Tuberkulose an das Gesundheitsamt melden. Wenn Sie Tuberkulose durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt diagnostiziert bekommen haben, meldet sich Ihr zuständiges Gesundheitsamt bei Ihnen. Im Gespräch mit dem Gesundheitsamt werden Sie beraten und ermitteln gemeinsam Ihre Kontaktpersonen. 

Bestimmte Personengruppen sind, zum Beispiel durch ihre Lebensumstände, besonders gefährdet. Deshalb müssen beispielsweise Menschen, die in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden, vorher auf das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose untersucht werden. Das gleiche gilt für Personen, die in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende, eine Obdachlosenunterkunft oder eine Justizvollzugsanstalt aufgenommen werden. 

Treten Tuberkuloseerkrankungen auf, wird das Gesundheitsamt die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen, um deren Weiterverbreitung zu verhindern. 

Ihre medizinische Behandlung obliegt Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Hinweis zur Zuständigkeit

Das zuständige Gesundheitsamt für die Leistung „Beratung und Maßnahmen bei Tuberkulose“ richtet sich nach Ihrem .
Bitte wählen Sie das entsprechende Gesundheitsamt oben aus.

Zuständige Stelle im ausgewählten Gesundheitsamt

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Häufig gestellte Fragen

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