Beantragen Sie eine Bescheinigung

Manche Arzneimittel fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Dazu zählt zum Beispiel das Schmerzmittel Morphin. 

Für solche verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel gelten besonders strenge Regeln. Zum Beispiel, wenn Sie solche Medikamente auf Reisen mitnehmen möchten. 

In diesem Fall brauchen Sie eine Bescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt. Vor der Ausreise muss die Bescheinigung beglaubigt werden. Das übernimmt in Thüringen zentral das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und in Ausnahmefällen Ihr zuständiges Gesundheitsamt. 

Auf dieser Seite lesen Sie, was Sie dabei beachten müssen.

Häufig gestellte Fragen

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