Die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung erhalten Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Diese oder dieser muss Ihnen das Medikament auch verschrieben haben.
In der Praxis wird dann das Formular vollständig ausgefüllt und von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unterschrieben. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Insbesondere folgende Angaben im Antrag sind zwingend notwendig:
Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mail des Arztes, der Ärztin und der Patientin oder des Patienten
die Ausweisnummer der Patientin oder des Patienten
bei Minderjährigen: Benennung der Erziehungsberechtigten mit Kontaktdaten
Anschließend schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Dort wird die Bescheinigung beglaubigt.
Postadresse:
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Dezernat Pharmazie
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Bitte beachten Sie, dass Sie die Bescheinigung mindestens 14 Tage vor Beginn der geplanten Reise an das Landesamt für Verbraucherschutz schicken müssen.
Die Rücksendung erhalten Sie dann per Post. In Ausnahmefällen können Sie eine Abholung in Erfurt vereinbaren.