Wir beraten Sie gern!

Personen, über 18 Jahre, die als Prostituierte tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. 

Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der zu beratenen Person. Sie soll insbesondere Informationen zur 

  • Krankheitsverhütung,

  • Empfängnisregelung,

  • Schwangerschaft und

  • Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs 

vermitteln. In Thüringen bietet das Gesundheitsamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt die gesundheitlichen Beratungsgespräche nach dem Prostituiertenschutzgesetz an. 

Wenn Sie an dem Gespräch teilgenommen haben, erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung kann auch auf Ihren Aliasnamen ausgestellt werden. Sie müssen diese Bescheinigung bei der Arbeit als Prostituierte oder Prostituierter immer bei sich tragen. 

Was Sie darüber hinaus beachten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Häufig gestellte Fragen

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