Umgang mit Lebensmitteln: Gesundheitszeugnis beantragen
Sich und andere vor Krankheiten schützen, das ist das Ziel der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG). Die sogenannte Hygienebelehrung benötigen Personen, die bei gewerblicher Tätigkeit mit Lebensmitteln oder Geschirr in Berührung kommen. Das sind insbesondere Mitarbeitende in der Gastronomie oder in Küchen von Schulen oder in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen.
Um nachzuweisen, dass Sie über notwendige Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln informiert worden sind, erhalten Sie im Anschluss an die Belehrung eine Bescheinigung, auch Gesundheitszeugnis oder Gesundheitspass genannt, von Ihrem Gesundheitsamt. Danach können Sie mit Ihrer Tätigkeit beginnen.
Lesen Sie auf dieser Seite, wie Sie Ihre Gesundheitsbescheinigung erhalten.
Hinweis zur Zuständigkeit
Das zuständige Gesundheitsamt für die Leistung „Hygienebelehrung und Gesundheitsbescheinigung“ richtet sich nach Ihrem .
Bitte wählen Sie das entsprechende Gesundheitsamt
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Zuständige Stelle im ausgewählten Gesundheitsamt
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