Gutachten des Amtsärztlichen Diensts

Der Amtsärztliche Dienst macht hauptsächlich Untersuchungen für Gerichte, Ämter, öffentliche Einrichtungen und Behörden. In besonderen Fällen können Sie auch als Privatperson ein Gutachten oder eine Untersuchung beantragen. 

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind Stellungnahmen, ein Gesundheitszeugnis oder ein ausführliches Gutachten. Dabei werden oft Labor- und Röntgenbefunde sowie Berichte von anderen Ärztinnen und Ärzten berücksichtigt.

Hinweis zur Zuständigkeit

Das zuständige Gesundheitsamt für die Leistung „Amtsärztliche Gutachten für Bürgerinnen und Bürger“ richtet sich nach Ihrem .
Bitte wählen Sie das entsprechende Gesundheitsamt oben aus.

Zuständige Stelle im ausgewählten Gesundheitsamt

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Häufig gestellte Fragen

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