Gutachten des Amtsärztlichen Diensts
Der Amtsärztliche Dienst macht hauptsächlich Untersuchungen für Gerichte, Ämter, öffentliche Einrichtungen und Behörden. In besonderen Fällen können Sie auch als Privatperson ein Gutachten oder eine Untersuchung beantragen.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind Stellungnahmen, ein Gesundheitszeugnis oder ein ausführliches Gutachten. Dabei werden oft Labor- und Röntgenbefunde sowie Berichte von anderen Ärztinnen und Ärzten berücksichtigt.
Hinweis zur Zuständigkeit
Das zuständige Gesundheitsamt für diese Leistung richtet sich nach Ihrem
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Zuständige Stelle im ausgewählten Gesundheitsamt
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