Sie kann telefonisch, in der Beratungsstelle oder aufsuchend erfolgen. Hier geht es zunächst um eine kurzfristige Klärung der Frage, ob einer Problematik eine psychiatrische Störung zugrunde liegt. In diesem Fall ist eine diagnostische Einschätzung und eine zeitnahe Beratung mit Klärung der oftmals komplexen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und sozialen Nöte erforderlich.
Bei Hinweisen durch Dritte (z.B. Angehörige, Vermieter, Polizei u.a.) erfolgt eine aktive Kontaktaufnahme zu dem/der Betroffenen in geeigneter Form. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal des sozialpsychiatrischen Dienstes. Anhand der Vorinformationen muss eingeschätzt werden, welcher Zugangsweg am erfolgversprechendsten erscheint. Dies kann eine schriftliche Einladung zu einer Beratung, eine telefonische Kontaktaufnahme, ein schriftlich angekündigter Hausbesuch oder auch ein unangekündigter Hausbesuch sein. Der Hausbesuch bietet in der Regel die Möglichkeit, die Lebensbedingungen und Umfeldressourcen der/des Betroffenen unmittelbar zu erfassen. Damit wird eine die Lebenswirklichkeit der/des Betroffenen einbeziehende Diagnostik und Problemerfassung möglich, die dann zu bedarfsgerechten Hilfsangeboten und Maßnahmen führt, wie es auch in der ICF vorgesehen ist.
Mitarbeiter des SpDi können zunächst durch Erklärung und Erläuterung der bestehenden Erkrankung und deren Behandlungsmöglichkeiten Verständnis und Perspektiven für die eigene Situation und damit Entlastung herstellen. Auch eine sozialrechtliche Beratung und gegebenenfalls kurzfristige Unterstützung beim Umgang mit Behörden und/oder Institutionen kann die aktuelle Problematik beseitigen oder zumindest Entlastung schaffen, indem Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Ebenso kann die Vermittlung bei konflikthaft zugespitzten Problemlagen (Partnerschaftskonflikte, Nachbarschaftskonflikte, Konflikte mit Vermietern etc.) hilfreich sein. Die Veranlassung medizinischer Behandlungen (Hausarzt, Facharzt, Institutsambulanz etc.) ist ein weiteres Element der direkten Hilfen im Rahmen der Beratung. Bei Bedarf kann eine kurz- oder mittelfristige Weiterleitung in andere Hilfesysteme erfolgen (siehe Grundlagen “Versorgungssystem”).
Wesentlicher Bestandteil des Beratungsangebots, insbesondere wenn der Kontakt durch Dritte veranlasst wurde, ist es, eine Beziehung zu der/dem Betroffenen aufzubauen. Die Intervention kann zu einer ausreichenden Problemlösung führen oder mit der Weiterleitung in andere Hilfestrukturen abgeschlossen werden. Wenn im Rahmen der Beratung bei bestehender behandlungsbedürftiger, psychiatrischer Erkrankung noch keine Krankheits- und Behandlungseinsicht erreicht werden kann, bzw. dazu keine Bereitschaft erkennbar ist, kann auf dieser Grundlage im Rahmen einer weiterführenden niedrigschwelligen Begleitung an der Bereitschaft, Hilfen und/oder Therapieangebote anzunehmen, gearbeitet werden. Auch sich anbahnende Krisen können frühzeitig erkannt werden, und man kann entsprechend darauf reagieren.