Hilfsangebote bei Ihrem Gesundheitsamt

Eine der wichtigsten Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Gesundheitsamt ist die niederschwellige Beratung und Begleitung. Sie richtet sich nicht nur an Bürgerinnen und Bürger mit psychischen und sozialen Problemen, sondern auch an ihre Angehörigen und ihr soziales Umfeld. So wird diese Leistung beispielsweise auch von gesetzlichen Betreuer:innen in Anspruch genommen.

Menschen können einmalig, mehrmals oder im Rahmen lang dauernder Beeinträchtigungen immer wieder in gefährliche Zuspitzungen ihrer psychosozialen Problemlage geraten. Eine solche Krise kann auftreten als

  • akute seelische Notlage unter besonderer Belastung,

  • als psychiatrischer Notfall bei akutem Krankheitsbild oder

  • als akute Zuspitzung einer schon länger bestehenden psychischen Erkrankung.

In der Regel sind neben der betroffenen (Index-)Person auch andere Personen beteiligt. Für solche Akutfälle ist ebenfalls der Sozialpsychiatrische Dienst zuständig, der in solchen Fällen auch wichtige Aufgaben aus dem Thüringer Gesetz für psychisch Kranke erledigt.

Darüber hinaus übernimmt der Sozialpsychiatrische Dienst eine wichtige Lotsenfunktion bei der Koordinierung von Hilfen in der Region. 

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zum Angebot der Gesundheitsämter.

Häufig gestellte Fragen

Wie wir helfen

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