Hier können Sie sich melden!

Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig arbeiten möchten, müssen Sie dies sowie das Beenden dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt melden. Auch Änderungen, wie etwa eine neue Praxisadresse, sollen dort angezeigt werden. Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt, das sich in dem Landkreis oder Stadt befindet, in dem Sie arbeiten.

Wie Sie dazu vorgehen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Häufig gestellte Fragen

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