Feststellung der Prüfungsunfähigkeit
Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen? Schulen und Hochschulen in Thüringen können dann in Einzelfällen ein amtsärztliches Gutachten verlangen.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, erhalten Sie Ihr Attest zunächst in der Regel von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Je nach Bildungseinrichtung und Prüfungsordnung müssen Sie zudem ein amtsärztliches Gutachten vorlegen. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Beim "amtsärztlichen Gutachten zur Prüfungsunfähigkeit" handelt es sich in der Regel um Stellungnahmen auf der Grundlage amtsärztlicher Untersuchungen. Oft werden dabei Labor- und Röntgenbefunde sowie Befundberichte der behandelten Ärztinnen und Ärzte miteinbezogen.
Reichen Sie das offizielle Gutachten fristwahrend bei Ihrer Schule oder dem Prüfungsamt Ihrer Hochschule ein.
Hinweis zur Zuständigkeit
Das zuständige Gesundheitsamt für die Leistung „Amtsärztliches Gutachten zur Prüfungsunfähigkeit“ richtet sich nach Ihrem .
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Zuständige Stelle im ausgewählten Gesundheitsamt
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