Schulärztliche Untersuchung in den Klassenstufen
Die gesunde Entwicklung von Kindern ist wichtig. Deshalb gibt es ärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Schulen. Das sind die sogenannten Reihenuntersuchungen. Sie sind gesetzlich vorgesehen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen und Auffälligkeiten des einzelnen Kindes als auch der Kinder in der Gesamtheit frühzeitig und über einen längeren Zeitraum erkennen zu können.
Nach der Untersuchung gibt das Gesundheitsamt den Sorgeberechtigten bei Bedarf entsprechende Hinweise und Empfehlungen zum Gesundheitsstatus Ihres Kindes. Die Schule erhält eine Gesundheitsberatung mit möglichen einrichtungsbezogenen Präventionsmaßnahmen. Diese Gesundheitsberatung beinhaltet keine personenbezogenen Daten einzelner Kinder!
Aus den Ergebnissen der Vorsorgemaßnahmen leitet das Gesundheitsamt außerdem Schlussfolgerungen für die kommunale Gesundheitsplanung ab, zum Beispiel für einen Stadtteil oder den gesamten Landkreis.
Nach Paragraph 55 Absatz 3 des Thüringer Schulgesetz handelt es sich um schulärztliche Pflichtuntersuchungen.
Hinweis zur Zuständigkeit
Das zuständige Gesundheitsamt für die Leistung „Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Schulen“ richtet sich nach Ihrem .
Bitte wählen Sie das entsprechende Gesundheitsamt
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Zuständige Stelle im ausgewählten Gesundheitsamt
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