Meldungen zu hygienischen Mängeln oder Schädlingsbefall
Sind Ihnen in einer Einrichtung oder einem öffentlich zugänglichen Gebäude hygienische Mängel aufgefallen? Haben Sie Schädlingsbefall bemerkt? Sind Ihr Kind und andere Teilnehmende aus einer Ferienfreizeit oder Klassenfahrt mit einem Magen-Darm-Infekt zurückgekehrt, dessen Ursachen Sie aufgeklärt wissen wollen?
Dann wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter in Thüringen nehmen Meldungen und Beschwerden in Zusammenhang mit Hygiene und Schädlingsbefall entgegen und führen anlassbezogene Überprüfungen vor Ort durch.
Hinweis zur Zuständigkeit
Das zuständige Gesundheitsamt für die Leistung „Hygienemängel in Einrichtungen und öffentlichen Gebäuden melden“ richtet sich nach Ihrem .
Bitte wählen Sie das entsprechende Gesundheitsamt
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Zuständige Stelle im ausgewählten Gesundheitsamt
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