Zur amtsärztlichen Kenntnisüberprüfung Heilpraktikererlaubnis anmelden

Sie möchten Heilpraktikerin oder Heilpraktiker werden? Sie sind jedoch nicht als Ärztin oder Arzt approbiert und haben keine Erlaubnis im Sinne der Bundesärzteordnung? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. In Thüringen führt dafür zentral das Gesundheitsamt Erfurt die sogenannte Heilpraktikerprüfung durch und stellt die Tätigkeitserlaubnisse aus. 

Die Prüfung stellt sicher, dass Sie die erforderlichen heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Außerdem wird überprüft, dass Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker nicht die Gesundheit anderer gefährden. 

Häufig gestellte Fragen

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