Beginn, Ende und Änderungen melden
Sie sind in einem medizinischen Heilberuf tätig und wollen sich selbstständig machen? Dann müssen Sie bestimmte Angaben Ihrem Gesundheitsamt melden.
Sie müssen anzeigen, wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in Ihrem Gesundheitsfachberuf aufnehmen, beenden oder sich zum Beispiel die Adresse Ihrer Praxis ändert.
Wenn Sie unter anderem einer der folgenden Berufsgruppen angehören, sind Sie verpflichtet, die Änderungen zu melden:
Ärztinnen und Ärzte
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
Apothekerinnen und Apotheker
Wie Sie dazu vorgehen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Hinweis zur Zuständigkeit
Das zuständige Gesundheitsamt für die Leistung „Tätigkeit in medizinischen Heilberufen oder Apotheken melden“ richtet sich nach Ihrem .
Bitte wählen Sie das entsprechende Gesundheitsamt
oben
aus.
Zuständige Stelle im ausgewählten Gesundheitsamt
Kein Gesundheitsamt ausgewählt.
Häufig gestellte Fragen
Wussten Sie schon, dass in 2024.......
Thüringen zu den führenden Standorten der Medizintechnik in Ostdeutschland zählt?
Die Branche wächst jährlich um durchschnittlich 3,3%, mit einer Exportquote von etwa 65%, und trägt maßgeblich zur Innovationskraft und wirtschaftlichen Stabilität der Region bei. (2024, Quelle: Die industrielle Gesundheitswirtschaft ist Stabilitätsanker für Thüringen | Wirtschaftsspiegel Thüringen)