Beginn, Ende und Änderungen melden

Sie sind in einem medizinischen Heilberuf tätig und wollen sich selbstständig machen? Dann müssen Sie bestimmte Angaben Ihrem Gesundheitsamt melden. 

Sie müssen anzeigen, wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in Ihrem Gesundheitsfachberuf aufnehmen, beenden oder sich zum Beispiel die Adresse Ihrer Praxis ändert. 

Wenn Sie unter anderem einer der folgenden Berufsgruppen angehören, sind Sie verpflichtet, die Änderungen zu melden: 

  • Ärztinnen und Ärzte

  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

  • Apothekerinnen und Apotheker

Wie Sie dazu vorgehen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Hinweis zur Zuständigkeit

Das zuständige Gesundheitsamt für die Leistung „Tätigkeit in medizinischen Heilberufen oder Apotheken melden“ richtet sich nach Ihrem .
Bitte wählen Sie das entsprechende Gesundheitsamt oben aus.

Zuständige Stelle im ausgewählten Gesundheitsamt

Kein Gesundheitsamt ausgewählt.

Häufig gestellte Fragen

Wussten Sie schon, dass in 2024.......

Thüringen zu den führenden Standorten der Medizintechnik in Ostdeutschland zählt? 
Die Branche wächst jährlich um durchschnittlich 3,3%, mit einer Exportquote von etwa 65%, und trägt maßgeblich zur Innovationskraft und wirtschaftlichen Stabilität der Region bei. (2024, Quelle: Die industrielle Gesundheitswirtschaft ist Stabilitätsanker für Thüringen | Wirtschaftsspiegel Thüringen)

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