Hinweise in Zusammenhang mit Gesundheitsberufen

Ist Ihnen bei Ihrem letzten Arztbesuch etwas aufgefallen, das Ihnen nicht richtig erscheint? 
Haben Sie den Eindruck, jemand erfüllt seine medizinischen Berufspflichten nicht oder möchten Sie sich beschweren? 

Dann wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter in Thüringen nehmen Meldungen und Beschwerden in Zusammenhang mit Gesundheitsberufen entgegen.

Hinweis zur Zuständigkeit

Das zuständige Gesundheitsamt für die Leistung „Fehlverhalten in Gesundheitsberufen melden“ richtet sich nach Ihrem .
Bitte wählen Sie das entsprechende Gesundheitsamt oben aus.

Zuständige Stelle im ausgewählten Gesundheitsamt

Kein Gesundheitsamt ausgewählt.

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